Betreuungsvereinbarung/ Behandlungsvertrag

Meine Leistungen beruhen auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages/einer Betreuungsvereinbarung, der/die in meiner Ordination aufliegt und eingesehen werden kann.

Gerne sende ich Ihnen die Vereinbarung auf Anfrage zu!

Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie mich gerne an!

Betreuung während der Corona-Pandemie

Liebe (werdende) Eltern!

Selbstverständlich soll die Hebammenbegleitung rund um die
Geburt Eures Kindes auch in diesen herausfordernden Zeiten
gewährleistet sein!

Entsprechend den Weisungen des Bundesministeriums und
des Österreichischen Hebammengremiums muss aber auch
die Betreuung durch Hebammen an die momentane
Situation angepasst werden.

Das heißt konkret:
Hausbesuche können bei gesunden Frauen
weiterhin durchgeführt werden.
Wenn Ihr also nach einer ambulanten Geburt oder nach
der Entlassung aus dem Krankenhaus Unterstützung,
Rat und Hilfe braucht, dann bin ich selbstverständlich da!

Bei erkrankten Frauen oder in Quarantänefällen 
kann eine persönliche Visite nur im Auftrag und nach
Absprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde
(Amtsarzt) und unter Einhaltung strikter hygienischer
Maßnahmen erfolgen.

Sollte die Dringlichkeit für einen Hausbesuch nicht
gegeben sein, Ihr braucht aber dennoch Rat und Hilfe in
der Schwangerschaft oder nach der Geburt/beim Stillen,
biete ich umfassende telemedizinische Betreuung und
Beratung an. (Kosten auf Anfrage)
Im Zweifelsfall ruft einfach an und wir besprechen das
weitere Vorgehen.

Die kostenlosen Mutter-Kind-Paßgespräche können
zwischen der 18. und 22. Woche persönlich oder
aber telemedizinisch stattfinden.

Die Kurse finden bis auf weiteres online statt.
Auf Wunsch biete ich die Kursinhalte persönlich im
Einzelsetting an.


Solltet Ihr Kontakt zu einer an Covid erkrankten Person
gehabt haben oder selber Symptome aufweisen, informiert
mich bitte unbedingt vorab darüber bzw. kommt bitte nicht
in die Ordination!
Bei Besuchen in der Ordination und Visiten sind die gängigen
Hygienerichtlinien (Abstand, Händehygiene, Tragen eines
Mund-Nasenschutzes,.. ) einzuhalten.

Aktuelle Informationen zur Betreuung auf der
Grazer Frauenklinik findet Ihr unter:
https://frauenklinik.uniklinikumgraz.at/Klinik/Aktuelles/Seiten/Informationen-zur-Schwangerschaft-und-Covid-19-(Coronavirus).aspx


Wenn Ihr Fragen habt, kontaktiert mich gerne persönlich!
Wir werden das Kind schon schaukeln 🙂


Kostenlose Hebammensprechstunde in der 18.-22. Schwangerschaftswoche

Die Hebammensprechstunde ist ein kostenloses Vorsorgeangebot im Rahmen des Mutter-Kind-Passes. In der 18.-22. Schwangerschaftswoche kann jede werdende Mutter ein Gespräch mit einer Hebamme ihrer Wahl vereinbaren. Die Kosten werden von der jeweiligen Pflichtversicherung zur Gänze übernommen. Der frühe Kontakt zu einer Hebamme stellt eine wertvolle Ergänzung zu den fachärztlichen Untersuchungen dar und bietet Orientierung, Rat und Hilfe in einer Zeit voller Fragen und Verunsicherungen. Sie erhalten kompetente Beratung zu den Themenbereichen: Ernährung, gesundheitsförderndes Verhalten in der Schwangerschaft und während der Stillzeit, Wahl des Geburtsortes, Vorbereitung auf die Geburt, Vorbereitung auf das Stillen, Zeit nach der Geburt …. und alles was Sie sonst noch wissen möchten.

Die Sprechstunde findet jeden Dienstag in der Ordination von Frau

Dr. Pieber, Opernring 14 (Eingang Tummelplatz 5) 8010 Graz statt.

Terminvereinbarungen unter der Tel. 0664/5105717 oder per mail

an karin@hebamme-hochreiter.at

Ich freue mich auf Ihr Kommen!

Vortrag und Diskussion über die ambulante Geburt

Wissenschaftliche Sitzung am 12.04.2016, 19:00
Hörsaal der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Graz

Thema: Die ambulante Geburt

Ambulante Entbindung – die 4 geburtshilflichen W´s! – Wer? Wann? Was ist zu tun/beachten? Welche Nachbetreuung?
OÄ Dr. Eva-Christine Weiss
Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Graz

Ambulante Geburt – Probleme aus der Sicht des Neonatologen
OA Dr. Nicholas Morris
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, Graz

Ambulante Geburt aus der Sicht der Hebamme
Mag. Anna Maria Rath, BSc und Mag. Karin Hochreiter
freiberufliche Hebammen
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Kosteninformation

Ich bin Wahlhebamme.

Bei einer ambulanten Geburt oder vorzeitigen Entlassung erstattet Ihre Pflichtversicherung 80% des Kassentarifs (aber nicht meines Honorares!).
Im Rahmen einer ambulanten Geburt ist es möglich 2 Termine (Hausbesuche oder Ordinationen) in der Schwangerschaft bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen.
Nach der Geburt ist vom 1.-5. Lebenstag Ihres Kindes jeweils 1 Hausbesuch möglich.

Vom 6.Tag bis zur 8. Woche können bei Bedarf bis zu 7 weitere Besuche oder Ordinationen mit Ihrer Pflichtversicherung rückverrechnet werden.
Nähere Details finden Sie unter

http://www.hebammen.at/eltern/kosten.

Gerne sende ich Ihnen eine Kostenaufstellung meiner Leistungen zu.