Ich bin Wahlhebamme.
Bei einer ambulanten Geburt oder vorzeitigen Entlassung erstattet Ihre Pflichtversicherung 80% des Kassentarifs (aber nicht meines Honorares!).
Im Rahmen einer ambulanten Geburt ist es möglich 2 Termine (Hausbesuche oder Ordinationen) in der Schwangerschaft bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen.
Nach der Geburt ist vom 1.-5. Lebenstag Ihres Kindes jeweils 1 Hausbesuch möglich.
Vom 6.Tag bis zur 8. Woche können bei Bedarf bis zu 7 weitere Besuche oder Ordinationen mit Ihrer Pflichtversicherung rückverrechnet werden.
Nähere Details finden Sie unter
http://www.hebammen.at/eltern/kosten.
Gerne sende ich Ihnen eine Kostenaufstellung meiner Leistungen zu.